Auf dem Weg ins Büro zwangsweise durch den Weihnachtsmarkt gelaufen: Kitsch wohin das Auge blickt. Frage mich ernsthaft, ob Glühweingestank, Bratwurstgeruch und der Anblick verblödeter Erzgebirgsengel aus China den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen? Juristen hier?